WindenBETRIEB

Durch unseren Windendienst wollen wir den regelmäßigen Schleppbetrieb im weltbesten Schleppgelände Hohenpölz sicherstellen. 
 

Jeder der am Schleppbetrieb teilnimmt ist in der Regel zweimal im Jahr dran, ob als Windenfahrer oder Supporter.

 

Die Meldung zu den Diensten kann einfach über den Windenkalender erfolgen.

 

Bitte vergesst nicht, vor dem 1. Start

die Enthaftungserklärung einzureichen

 

Nutzt hierfür das unser Online-Formular, oder übergebt das ausgefüllte Formular an eurem Flugtag dem Windenfahrer. 

 

Gültigkeit der Enthaftungserklärung:

  • Für Mitglieder des 1.BGSC, NBDF und DGA gilt die Enthaftung für das gesamte Kalenderjahr.
  • Gäste müssen die Enthaftungserklärung für jeden Flugtag einreichen.
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Enthaftungserklärung 2025

Diese Enthaftungserklärung ist vor dem ersten Flug in unserem Windenschleppgebiet ausgefüllt mitzubringen oder im Vorfeld an bambairg@gmail.com zu schicken.

Enthaftungserklärung - 2025 - online.pdf

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Satzung

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bgsc_satzung 2006.pdf

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