
Der Veitsberg ist ein wunderschöner Aussichtsberg über dem Maintal. Im Rahmen einer Naturschutzmaßnahme wurde ein Südhang von Bäumen befreit. Dieser soll nun durch Beweidung baumfrei gehalten werden. Es bedurfte erheblicher Anstrengung um zu einer Einigung mit allen Beteiligten zu kommen.
Dank der sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ebensfeld vertreten durch Bürgermeister Storath und dem Jagdpächter konnten wir dieses Gelände für zulassen.
Damit dies so bleibt müssen folgende wichtigste Auflagen genauestens eingehalten werden.
Einweisungspflicht: Da der Bescheid einige weitere Bedingungen enthält und der Landeplatz nicht ganz einfach ist, muss sich jeder Pilot vor dem ersten Flug am Veitsberg in die Besonderheiten durch ein berechtigtes Vereinsmitglied einweisen lassen.
In Absprache mit der Naturschutzbehörde müssen die Anzahl der Flüge am Veitsberg gemeldet werden.
Bitte tragt unbedingt in das Formular unten das Datum eures Fluges ein!
Enthaftungserklärung 2025
Diese Enthaftungserklärung ist vor dem ersten Flug in unserem Windenschleppgebiet ausgefüllt mitzubringen oder im Vorfeld an bambairg@gmail.com zu schicken.
Enthaftungserklärung - 2025 - online.pdf
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bgsc_satzung 2006.pdf
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