
Unser Ziel ist ein regelmäßiger Schleppbetrieb auf dem weltbesten Schleppgelände: Hohenpölz.
Wir verfügen über eine moderne Elektrowinde (ELOWIN) die geneinsam mit NOVA entwickelt und getestet wurde.
Damit kann stationär oder hybrid (Mischbetrieb aus stationär und mobil) geschleppt werden.
An Tagen an denen ein Windendienst eingeteilt ist, kann ab 11:00 Uhr geflogen werden.
Bei zweifelhaftem Wetter empfiehlt es sich, den eingeteilten Windenfahrer vor Schleppbeginn anzurufen.
Die genauen Modalitäten des Schleppbetriebs (Beginn, Startreihenfolge, Ausfall wegen schlechten Wetters, etc.) sind für alle Beteiligten (Windenfahrer, Piloten) obligatorisch und hier nachzulesen.
Kommt vorbei und erfahrt es selbst!
Wir freuen uns über jeden Piloten
Enthaftungserklärung und Pilotenanmeldung
Von jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin vor Beginn der Teilnahme am Schleppbetrieb auszufüllen. Das Dokument muss zu Beginn jeder neuen Schleppsaison erneut ausgefüllt werden!
Enthaftungserklärung - 2025 - online.pdf
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Gäste sind bei uns natürlich immer willkommen um die Schönheit der fränkischen Schweiz wie auch unseren Verein kennenzulernen.
Vor dem ersten Start ist die gültige Lizenz vorzuzeigen, eine unterschriebene Enthaftungserklärung abzugeben (gibt es beim Windenauto) sowie den Tagesbeitrag von 15€ zu entrichten.
Der Tagesbeitrag beinhaltet alle Schlepps die an diesem Tag gemacht werden.
Für Mitglieder des "1. BGSC" sowie der "NBDF" fällt je Schlepp eine Gebühr von 2,50€ an.
Kurzhandbuch mit den wichtigsten Infos für den Schlepp mit der ELOWIN in Hohenpölz.
Schlepphandbuch_ELOWIN_2022.pdf
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Handbuch Schleppbetrieb
Alle wichtigen Infos zum Schleppbetrieb, für Piloten, Gastpiloten und Windenfahrer.
Handbuch Schleppbetrieb_BGSC_NBDF_2024.p
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Zu Beginn der Schleppsaison treffen sich alle am Windenschlepp beteiligten, Piloten und Windenfahrer zu einem Windenbriefing. Es findet ein Rückblick auf die
vergangene Saison insbesondere im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten in Sicherheitsfragen und bei der Organisation des Schleppbetriebs statt.
Wir erwarten von allen Piloten, die sich über längere Zeit regelmäßig am Schleppbetrieb beteiligen, dass sie die Windenfahrerberechtigung erwerben. Die Ausbildung ist im Verein durch erfahrene Windenfahrer (EWF) möglich.
Enthaftungserklärung 2025
Diese Enthaftungserklärung ist vor dem ersten Flug in unserem Windenschleppgebiet ausgefüllt mitzubringen oder im Vorfeld an bambairg@gmail.com zu schicken.
Enthaftungserklärung - 2025 - online.pdf
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bgsc_satzung 2006.pdf
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